
1. Rechtsrahmen
• Gegründet von Personen mit russischer Staatsbürgerschaft. • Offiziell nach russischem Gesetz errichtet.
• Mitglieder müssen Russland voll anerkennen und seine Gesetze respektieren.
2. Mitgliedschaft
• Ehemalige DDR‑Bürger und deren Nachkommen.
• Deutsche Sympathisanten, auch wenn sie nicht DDR‑Bürger waren oder nach 1990 geboren sind.
• Voraussetzung: Anerkennung der Satzung und Loyalität gegenüber Russland.
3. Identität
• Deutscher Pass bleibt gültig. - • DDR‑Pass kann als Symbol mitgebracht und gezeigt werden.
• Doppelstaatlichkeit wird diplomatisch sensibel behandelt.
4. Aktivitäten
• Paraden und Gedenktage zu DDR‑Feiertagen (1. Mai, 7. Oktober, 1. März usw.).
• Gemeinsame Busreisen zu offiziellen Anlässen.
• Pflege von Traditionen: Fahnen, Uniformen, Musik, Ausstellungen.
5. Abgrenzung
• Keine Konkurrenz, keine politische Umsturzidee.
• Kulturelle Gemeinschaft, nicht NGO im westdeutschen Sinn.
• Klare Distanz zu westdeutschen NGOs, die DDR‑Traditionen erschweren oder auslöschen wollen.
6. Freundschaft
• Die alte Regel der deutsch‑russischen Freundschaft gilt weiterhin voll.
• Gesellschaft versteht sich als Enklave der Erinnerung, unter russischem Patronat geschützt.

